Walter Benjamin und die Nachlassverwalter seines Werks im Zeitalter der digitalen Reproduzierbarkeit. Ein Bericht.
»Heerscharen europäischer und
US-amerikanischer Intellektueller
arbeiten in dem Steinbruch Benjamin Profile heraus, in
denen sie sich
selbst wiedererkennen. Es gibt keinen Grund, dieses
Verfahren zu
denunzieren. Benjamins eigenes Netzwerk lädt dazu ein: es
ist offen
für Extrapolationen nach allen Seiten. Diese eigentümliche
Struktur der
Offenheit erklärt nicht nur die gegenwärtige
Aufmerksamkeit, sondern
vielleicht auch die Mißachtung zu Lebzeiten.«
Eckhard Siepmann: Walter Benjamin heute (1990)
I
Die Entstehung dieser kleinen Website war geradezu zwangsläufig.
Berlin ist bekanntlich die Geburtsstadt Walter Benjamins.
Vom 15. Juli 1892 bis zu seiner erzwungenen Flucht aus dem antisemitisch=nationalsozialistischen Deutschen Reich im März 1933 lebte er in der Hauptsache in dieser Stadt.
Seit über 40 Jahren begleitet mich als Leser & Dramaturg das Werk dieses singulären Intellektuellen. Und da ich seit über 30 Jahren in Berlin lebe, war es kein große Entscheidung, sich den Berliner Spuren und Gegenwärtigkeiten des Flaneurs Benjamin mittels der Einrichtung dieser nichtkommerziellen Website zu widmen.
Unter der Domain walter-benjamin-berlin.de wurden im Februar 2008 die ersten zehn Webseiten in Netz gestellt. Als ›work in progress‹ sollen nach und nach weitere Materialien auf neuen Seiten hinzugefügt und bestehende erweitert werden –: letztlich eine Frage der mir dazu zur Verfügung stehenden Zeit.
Ein besonderes Interesse gilt im Rahmen dieser Website der Veröffentlichung einer Benjamin-Bibliographie, die selbstverständlich zu keinem Zeitpunkt keinerlei Anspruch auf auch nur annähernde Vollständigkeit erheben kann & will.
II
Mit Schreiben vom 14.10.2008 teilte mir die Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG wie folgt mit:
Suhrkamp Verlag
Frankfurt, 14. Oktober 2008
05 Sehr geehrter Herr Bäse,
05 wir haben festgestellt, daß Sie auf Ihrer Website www.walter-benjamin-de, die Sie im
05 übrigen ohne Rücksprache mit dem Suhrkamp Verlag oder den Inhabern der Urheberrechte
05 Walter Benjamins eingestellt haben, zwei urheberrechtlich geschützte Werke von Walter
05 Benjamin publizieren, deren Rechte bei Suhrkamp Verlag liegen.
05 Es handelt sich um den Text „Das bucklichte Männlein” aus der „Berliner Kindheit um
05 neunzehnhundert” und um die sechsfache Verwendung des Farbstreifens, die Walter Benjamin
05 zur Arbeit an seinen Passagen-Konvoluten mit Heftklammern befestigt hat. Der von Ihnen
05 verwendete Heftstreifen ist erstmals in dem 2006 im Suhrkamp Verlag erschienenen Band
10 „Walter Benjamin Archive” in der vorderen Einbandklappe veröffentlicht worden.
05 Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß Sie ungenehmigt urheberrechtlich geschützte Werke
05 von Walter Benjamin verwendet haben, zu denen wir die erforderlichen Genehmigungen nicht
05 erteilt haben und um die Sie leider nicht nachgesucht haben.
05 Sie verweisen leider auch in Ihrem Copyright Vermerk nicht auf den Suhrkamp Verlag, der
15 die Nutzungsrechte an allen Werke von Walter Benjamin innehat. Der link auf unsere
05 website erfolgt leider erst am Ende Ihrer Liste.
05 Wir geben Ihnen daher Gelegenheit, diese urheberrechtlich geschützten Werke von Ihrer
05 Website zu nehmen oder hierfür ein Honorarangebot zu überstellen, des Weiteren den
05 Suhrkamp Verlag als Rechteinhaber an den Werken von Walter Benjamin in Ihrem Copyright
20 Verwerk aufzunehmen und fordern Sie auf, dies unverzüglich, spätestens aber bis
05 Freitag, den 24. Oktober 2008,
05 zu erledigen, da wir sonst uns gezwungen sehen, die Angelegenheit unserem Anwalt zu
05 übergeben.
05 Mit freundlichen Grüßen
05 Dr. Petra Hardt
05 Rechte und Lizenzen
05 :: Wort- und zeilenidentische Abschrift des Originalschreibens ::
III
Diesem Schreiben ist also zunächst zu entnehmen, dass sich die Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG dem hybriden Irrglauben verschrieben hat, dass man jedwede Website über Walter Benjamin nicht ohne »Rücksprache mit dem Suhrkamp Verlag oder den Inhabern der Urheberrechte Walter Benjamins« ins Internet zu stellen hat!
Frau Dr. Hardt weist zunächst expressis verbis darauf hin, dass die Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG naturgemäß nicht Inhaberin der Urheberrechte an den Werken Walter Benjamins ist. Aber wer der tatsächliche Inhaber der Urheberrechte ist, darüber schweigt sie.
In diesem Zusammenhang ist besonders hervorzuheben, dass Frau Dr. Hardt wesentliche Sachbestände und Rechtsbegriffe sehr eigenwillig verwendet:
1 Inhaber der Urheberrechte
2 Inhaber der Nutzungsrechte
3 Rechteinhaber an den Werken
4 Copyright Suhrkamp Verlag
Versuchen wir zunächst eine Begriffsklärung –:
A Urheberrechte : Inhaberin ist die von Jan Philipp Reemtsma 1984 gegründete Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur.
B Publikationsrechte : Darunter versteht Jan Philipp Reemtsma die Übertragung der Nutzungsrechte (Interview in der taz v. 04.02.2004).
C Nutzungsrechte : Inhaberin ist die Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG.
D Rechteinhaber : Die Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG versteht darunter sich selbst im Sinne der unter B und C beschriebenen Nutzungsrechte.
E Copyright : Dies umfasst die unter B und C beschriebenen Nutzungsrechte.
Also alles ist ganz einfach: Die Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur hat der Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG ausschließlich die Publikationsrechte übertragen.
IV
In einem ersten Telefonat mit Frau Dr. Hardt am 20.10.2008 teilte diese mir mit, dass sie »von den Erben beauftragt worden« sei, sich »noch vor der Frankfurter Buchmesse« (15.–19.10.2008) mit dem Betreiber »dieser unverschämten Website« schriftlich in Verbindung zu setzen – und ihm klarzumachen, »dass die Erben Benjamins über diese Website entsetzt, ja entrüstet« seien. Voraussetzend, dass ich mich mit den jüngsten juristischen Erbschaftsstrukturen in Sachen Nachlass Walter Benjamin auskenne, fügte sie hinzu, »dass Herr Kersten [d.i. der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Kersten] auf sofortiges Handeln« bestünde.
Meinen Vorschlag, im Kontext dieser Website den unentgeltlichen Hinweis »Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung des Suhrkamp Verlags« zu der bereits vorhandenen Quellenangabe(!) hinzuzufügen, lehnte sie als »Zumutung für die Erben« ab. Als ich sie bat, mir die Kosten für eine Lizenzierung des Textes auf dieser Website zu nennen, erklärte sie, sich erst einmal den Text ansehen zu müssen, um die Höhe des Honorars festlegen zu können, woraus die Schlussfolgerung zu ziehen ist, dass sie weder den Text noch diese Website kannte. Zudem wollte Sie wissen, für welchen Zeitraum (!) ich den Text zu nutzen gedenke. Sie beendete das Gespräch mit der Zusage, dass der Suhrkamp Verlag mir umgehend eine Honorarforderung für »Das bucklichte Männlein« und den verwendeten »Heftstreifen« zukommen lassen würde.
V
artnet veröffentlich auf seiner Website »Walter Benjamin in der Akademie der Künste und im Hamburger Bahnhof, Berlin - artnet Magazin« bis zum heutigen Tag exakt jenen Ausschnitt des »Papierstreifens«, den ebenfalls im Rahmen einer Collage zu veröffentlichen mir der Suhrkamp Verlag resp. die Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur verweigert. Hier der screenshot vom 07.11.2008 -:
Quelle:
http://www.artnet.de/magazine/reviews/mayer/mayer11-07-06.asp
Die dort ausgewiesene Quellenangabe
Walter
Benjamin
Farbsignets
zur Übertragung „Passagen“ / „Baudelaire“
Walter
Benjamin Archiv, Akademie der Künste, Berlin
Signatur
Ms 2242
©
Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und
Kultur
veranlasste mich, mich mit dem Walter Benjamin Archiv in
Verbindung zu setzen, da ich in Erfahrung bringen wollte,
ob diese Copyright-Angabe zutreffend sei.
VI
Ein Telefonat am 20.10.2008 mit Herrn Michael Schwarz,
Mitarbeiter des Walter Benjamin Archivs, brachte keinen
besonderen Erkenntnisgewinn.
Die zentrale Frage, ob der Suhrkamp Verlag unmittelbare
Rechte an den im Archiv gelagerten Materialien – und
somit auch dem »Hefstreifen« – verfügt oder nur über
mittelbare Nutzungsrechte an die vom Walter Benjamin
Archiv zur Veröffentlichung bereitgestellten Materialien,
konnte Herr Schwarz nicht abschließend beantworten.
Es wurde vereinbart, ihm den Sachverhalt via E-Mail
nochmals darzulegen.
VII
Telefonisch unterrichtete ich Frau Dr. Hardt über das
Gespräch mit Herrn Schwarz und erbat von ihr die
Telefonnummer von RA Joachim Kersten zwecks Abklärung des
Sachverhalts. Sie verweigerte mir die Telefonnummer mit
der Begründung: »Die können Sie sich ja beim Archiv
besorgen«. Und schon flog der Telefonhörer …
VIII
Es folgte am 21.10.2008 die E-Mail an Herrn Michael
Schwarz c/o Walter Benjamin Archiv:
05 Walter
Benjamin Archiv
05 Herrn
Michael Schwarz
05 Sehr
geehrter Herr Schwarz,
05 wie
telefonisch besprochen, hier die Sachlage hinsichtlich
der von mir ins Netz gestellten
05
– und
ersichtlich nichtkommerziellen – Website
»Walter Benjamin
Berlin«.
05 Diese
Website – die sich naturgemäß noch im Aufbau befindet –
wurde von mir aus einem
05 einzigen
Grund konzipiert, entworfen und ins Netz gestellt: Sie
soll der Verbreitung des Werkes
05 von
Walter Benjamin dienlich sein und unterschiedliche
Beiträge zu seiner Berliner
05 Lebensgeschichte
enthalten. Bis heute kenne ich keine andere Website, die
dieses Thema zum Gegenstand hat …
05 Mit
Schreiben vom 14.10.2008 teilte mir nun Frau Dr. Petra
Hardt vom Suhrkamp Verlag wie folgt mit:
05 05 Sehr
geehrter Herr Bäse,
05 05 wir
haben festgestellt, daß Sie auf Ihrer Website
www.walter-benjamin-berlin.de,
die Sie im
05 05 übrigen
ohne Rücksprache mit dem Suhrkamp Verlag oder den
Inhabern der Urheberrechte
05 05 Walter
Benjamins eingestellt haben, zwei urheberrechtlich
geschützte Werke von Walter
05 05 Benjamin
publizieren, deren Rechte bei Suhrkamp Verlag liegen.
05 05 Es
handelt sich um den Text „Das bucklichte Männlein“ aus
der „Berliner Kindheit um
05 05 neunzehnhundert“
und um die sechsfache Verwendung des Farbstreifens, die
Walter Benjamin
05 05 zur
Arbeit an seinen
Passagen-Konvoluten
mit Heftklammern befestigt hat. Der von Ihnen
05 05 verwendete
Heftstreifen ist erstmals in dem 2006 im Suhrkamp Verlag
erschienenen Band
05 05 „Walter
Benjamin Archive” in der vorderen Einbandklappe
veröffentlicht worden.
05 05 Wir
machen Sie darauf aufmerksam, daß Sie ungenehmigt
urheberrechtlich geschützte Werke
05 05 von
Walter Benjamin verwendet haben, zu denen wir die
erforderlichen Genehmigungen nicht
05 05 erteilt
haben und um die Sie leider nicht nachgesucht haben.
05 05 Sie
verweisen leider auch in Ihrem Copyright Vermerk nicht
auf den Suhrkamp Verlag, der
05 05 die
Nutzungsrechte an allen Werke von Walter Benjamin
innehat. Der link auf unsere
05 05 website
erfolgt leider erst am Ende Ihrer Liste.
05 05 Wir
geben Ihnen daher Gelegenheit, diese urheberrechtlich
geschützten Werke von Ihrer
05 05 Website
zu nehmen oder hierfür ein Honorarangebot zu überstellen,
des Weiteren den
05 05 Suhrkamp
Verlag als Rechteinhaber an den Werken von Walter
Benjamin in Ihrem Copyright
05 05 Verwerk
aufzunehmen und fordern Sie auf, dies unverzüglich,
spätestens aber bis
05 05 Freitag,
den 24. Oktober 2008,
05 05 zu
erledigen, da wir sonst uns gezwungen sehen, die
Angelegenheit unserem Anwalt zu
05 05 übergeben.
05 05 Mit
freundlichen Grüßen
05 05 Dr.
Petra Hardt
05 05 Rechte
und Lizenzen
05 In
zwei gestrigen Telefonaten teilte mir Frau Dr. Hardt mit,
dass sich »die Erben über diese
05 unbekannte
Website bestürzt« gezeigt und sie aufgefordert hätten,
»unbedingt noch vor der
05 Buchmesse
in dieser Sache aktiv zu werden«. Ein inhaltliches
Gespräch war nicht möglich.
05 Auch
eine konkrete Honorarvorstellung seitens des Suhrkamp
Verlags für die Nutzung des
05 Textes
»Das bucklichte Männlein« konnte Sie mir nicht nennen, da
Sie »erst den Umfang
05 des
Textes« bemessen müsse. Sie werde mir Ihre »Entscheidung
über die monatliche [!]
05 Nutzungsgebühr
schriftlich überstellen«.
05 Da
lässt sich doch nur noch der einstige Erbe Stefan
Benjamin zitieren:
05 »Die
Radieschen strengen meine Zunge an. Ich glaube ich muß
Wasser trinken.«
05 (Walter
Benjamin Archive, S. 99) … … …
05 Der
Ausschnitt von Benjamins Papierstreifen mit den
Farbsignets zur Übertragung
05 »Passagen
/ Baudelaire« [Benjamin Archiv, Ms 2242] ist in sechsfach
unterschiedlicher Form &
05 Größe
Bestandteil einer von mir hergestellten Collage auf der
o.a. Website.
05 Richtig
ist: ich habe zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
versäumt, ausdrücklich auf die
05 Rechteinhaber
des Materials hinzuweisen.
05 Um
diesen Fehler zu korrigieren und die Bitte um die
(weitere) Veröffentlichung an den
05 Rechteinhaber
zu richten, müsste ich nun zunächst wissen, wer der
genehmigungsberechtigte
05 Rechteinhaber
tatsächlich ist.
05 Den
Suhrkamp Verlag hatte und habe ich allerdings dabei nicht
auf der Rechnung, denn auf
05 Ihrer
Website des
Walter Benjamin Archivs gibt es bzgl. der
Abbildung von »Ms 2242« keinen
05 Hinweis,
der den Suhrkamp Verlag als Rechteinhaber ausweisen
würde. Daraus ist zu schließen,
05 dass
die Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und
Kultur die Rechteinhaberin ist.
05 Bestätigt
finde ich diese Annahme u.a. auch durch die Abbildung von
»Ms 2242« auf der
05 Website
von »artnet«
mit der Bildunterschrift:
Walter
Benjamin
Farbsignets
zur Übertragung „Passagen“ /
„Baudelaire“
Walter
Benjamin Archiv, Akademie der Künste, Berlin
Signatur
Ms 2242
©
Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und
Kultur
05 Der
Copyright-Vermerk ergab sich offenkundig aus den
Presseunterlagen, die »artnet« seinerzeit erhalten hat.
05 Somit
habe ich einstweilen diesen Vermerk auf einer neuen
Website – wb-rechte – in Netz gestellt.
05 Ich
wäre Ihnen sehr dankbar, ließe sich das Verweilen der
Collage auf der Website durch Ihre Hilfe ermöglichen.
05 Mit
Dank und freundlichen Grüßen
05 Axel
Bäse
IX
Eine Antwort von Herrn Schwarz habe ich leider nie
erhalten.
X
Stattdessen teilte mir die Suhrkamp Verlag GmbH & Co.
KG mit Schreiben vom 27.10.2008 wie folgt mit:
Suhrkamp
Verlag
Frankfurt,
27. Oktober 2008
ph/ad
05 Sehr
geehrter Herr Bäse,
05 nach
erneuter Rücksprache mit der Hamburger Stiftung zur
Förderung von Wissenschaft und
05 Kultur
darf ich Ihnen mitteilen, daß wir Sie bitten, den Text
„Das bucklichte Männlein“ aus
05 „Berliner
Kindheit um neunzehnhundert“ und die sechsfache
Verwendung des Farbstreifens
05 aus
„Walter Benjamin Archive“ aus Ihrer website zu nehmen.
05 Entgegen
Ihrer Mitteilung hat Herr Schwarz versichert, daß er
Ihnen ausdrücklich gesagt
05 habe,
daß auch die Rechte für die Farbstreifen beim Suhrkamp
Verlag liegen. Wir möchten
05 sie
daher erneut bitten, beides bis zum 15. November 2008 aus
Ihrer website
www.walter-
05 benjamin-berlin.de
zu entfernen.
10 Von
dem Vorschlag, die Angelegenheit durch eine Honorierung
Ihrerseits zu regeln, möchten
05 wir
hiermit zurücktreten.
05 Mit
besten Grüßen
05 SUHRKAMP
VERLAG
05 Dr.
Petra Hardt
05 Rechte
und Lizenzen
05 –
nach Diktat verreist –
05 i.A.
Claudia Brandes
05 ::
Wort- und
zeilenidentische Abschrift des Originalschreibens
::
XI
Nach einem solchen Diktat ist es durchaus verständlich,
sich vom Ort des Geschehens umgehend zu entfernen. Die
sprachlichen resp. stilistischen Unzulänglichkeiten
sprechen für sich. Inhaltlich aber ist dieses rundum
peinliche Schreiben ein veritables Dokument
legalistischer Rechtskultur(losigkeit) und verlegerischer
Willkür.
Jan Philipp Reemtsma hat sich unzweifelhaft mit seinen
vielen Stiftungsinitiativen große Verdienste erworben.
Aber es kann doch nicht angehen, dass der Erwerb der
Nachlässe von Walter Benjamin, Theodor W. Adorno, Arno
Schmidt und Jean Améry dazu führt, dass die schlichte
Lizenzierung eines kleines Textes und die Wiederabbildung
eines wenige Quadratzentimeter großen Papierstreifens
begründungslos und somit willkürlich untersagt werden.
Ein solches Handeln durch die heutigen Erben des
»Passagen«-Autors(!) ist ein Akt surrealer Paradoxie.
Zumal aus dem Kontext dieser Website erkennbar
hervorgeht, dass die Verwendung von Benjamin-Materialien
– unter Wahrung der Urheber- resp. Nutzungsrechte – nur
als Vorteil für Autor, Verlag und Stiftung zu verstehen
ist.
XII
© DIE
KUNSTKANZLEI
Stand: Berlin, 07.11.2008
Hinweise zu den einstmals verwendeten
Materialien: